Dieses Wochenende -20% Rabatt zusätzlich!

SALE20

Dein Weg zum Yogalehrer

Modular - Zeitlich unabhängig - WYA zertifiziert

  • Buche das Basispaket

    als Einstieg

  • Buche 6 weitere Kurse

    deiner Wahl

  • Schreib uns

    sobald du alle 10 Kurse abgeschlossen hast

  • Erhalte Dein Zertifikat

    als Yogalehrer 200h

Zertifiziert von der World Yoga Alliance

Yogalehrer 200h

Hast du 10 Kurse erfolgreich absolviert bekommst du dein Zertifikat.

Basiskurse

Das Muss deiner Ausbildung

  • Trainer/in für Hatha Yoga,
  • Trainer/in für Yoga Anatomie,
  • Coach für Ayurveda,
  • Trainer/in für Meditation & Achtsamkeit
Wenn du bereits diese 4 Basiskurse erworben hast, benötigst du das Basispaket nicht!

Deine Entscheidung - Dein Tempo

Wähle aus unserem Kurskatalog 6 weitere Kurse

Du entscheidest selbst, wann du die Kurse hinzubuchst und wann du diese startest - es gibt kein Ablaufdatum!

Du hast deine 10 Kurse (200 Std) erfolgreich beendet? Schreib uns an und du erhältst dein Yogalehrer 200h Zertifikat

Dein Zertifikat

Als Yogalehrer/in 200h hast du dir eine tolle Basis für dein Yogazukunft erschaffen.

Möchtest du noch einen Schritt weiter gehen, dann kannst du dich bei der World Yoga Alliance als Yogalehrer 200h registrieren lassen. Dort bekommst du dann gegen eine Gebühr ein weiteres Zertifikat mit dem Vermerk RTY-Registered Teacher of Yoga.

Unsere ID ist: WS245

Und so funktioniert deine Ausbildung

Voraussetzung

200 Stunden Kursteilnahme

Damit du dein offizielles Yoga Lehrer Zertifikat erhältst benötigst du eine Ausbildung über 200 Stunden. Diese erreichst du wenn du 10 einzelne Kurse bei uns erfolgreich abgeschlossen hast.

Welche Inhalte werden benötigt?

Die World Yoga Alliance schreibt vor, dass folgende Themen für einen 200h Yoga Lehrer benötigt werden:

  • Yoga Stile
  • Aufbau einer Yogastunde
  • Grundlagen über Anatomie
  • Atemtechniken und Meditation
  • Ernährung
  • Bandhas und Chakren
  • Geschichte des Yoga
  • Yoga Ethik
  • Grundbegriffe Sanskrit
  • Ausrichtung und Ausführung der Asanas

Alle diese Grundlagen haben wir in unseren Kursen eingebaut und können in beliebiger Reihenfolge erlernt werden.

Ablauf

Kurse buchen

Es gibt ein Basispaket das Voraussetzung für die Grundkenntnisse ist.

Es besteht aus:

  • Trainer/in für Hatha Yoga
  • Trainer/ für Yoga Anatomie
  • Coach für Ayurveda
  • Trainer/in für Meditation & Achtsamkeit

Dies kann als vergünstigtes Paket erworben werden oder man kann jeden Kurs auch einzeln buchen.

Alle weiteren 6 Kurse sind frei aus unserem Kurskatalog buchbar.

Jeder Kurs umfasst etwa 20-30 Arbeitsstunden (angerechnet werden 20 Std. pro Kurs.) Sobald alle Kurse erfolgreich absolviert wurden stellen wir dir das Zertifikat "Yogalehrer/in 200h" aus.

Ich habe schon an Kursen bei euch teilgenommen.

Selbstverständlich rechnen wir die bereits gebuchten und erfolgreich abgeschlossenen Kurse für deine Ausbildung an. Je Kurs werden 20 Std. angerechnet.

Wann kann ich starten?

Unsere Kurse sind so konzipiert, dass du im Selbststudium deine Ausbildung in deinem eigenen Ermessen durchführen kannst. Lerne in deinem eigenen Tempo und starte wann auch immer du Zeit hast.

Jeder Kurs besteht aus verschiedenen Lektionen die im Anschluss in Form von kleinen Quizzen abgefragt werden. Hast du einen Kurs erfolgreich absolviert bekommst du automatisch dein Zertifikat. Dieses wird dir in digitaler Form als PDF in Deutsch und Englisch per Email zugeschickt.

Abschluss & Zertifikat

Gibt es eine Abschlussprüfung?

Nachdem du alle 10 Kurse erfolgreich abgeschlossen hast, schreib uns bitte über unser Kontaktformular an. Wir prüfen ob du alle Kurse erfolgreich abgeschlossen hast und senden dir dann dein Zertifikat "Yoga Lehrer (200h)" per Email in Deutsch und Englisch zu,

Eine Abschlussprüfung ist nicht notwendig, da du bereits alle 10 Kurse erfolgreich beendet hast.

Anerkennung WYA (World Yoga Alliance

Es gibt weltweit zwei große Yoga Vereinigungen, die für deine Karriere als Yoga Lehrer nützlich sind.

  1. World Yoga Alliance (Indien)
  2. Yoga Alliance (USA)

Wir haben uns für die WYA entschieden und unsere Kurse wurden von dieser geprüft und anerkannt.

Wenn du dich als RTY (Registered Teacher of Yoga) dort, gegen eine Gebühr, registrieren möchtest, erhältst du direkt von der WYA ein weiteres Zertifikat mit dem Siegel RTY.

Sonstige Fragen

Wie lange ist mein Zertifikat gültig?

Dein Zertifikat ist lebenslang gültig, es verfällt nicht.

Muss ich die Ausbildung in einer bestimmten Zeit abschliessen.

Nein. Das besondere an unserer Ausbildung ist das du in deinem eigenen Tempo lernen kannst.

Du kannst auch erst einen Kurs belegen und dann weitere im Laufe der Zeit hinzubuchen.

Wenn du die Voraussetzung erfüllt hast, bekommst du nach erfolgreichem Abschluss der 10 Kurse dein Zertifikat.

Kann ich daraufhin mit den Krankenkassen abrechnen?

Um mit den Krankenkassen abzurechnen muss man sich von der ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention) qualifizieren lassen.

Hier ist der Auszug aus dem Verfahren:

2. Qualifikation der Kursleitung


2.1 Handlungsfelder übergreifende Kriterien

2.1.1 Erläuterungen zu den aktuellen, seit dem 01.10.2020 geltenden Kriterien
Für die Durchführung der Maßnahmen kommen Kursanbietende mit folgenden Voraussetzungen
in Betracht:
 Staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis
der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld / Präventionsprinzip6
 Ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte / Verfahren
Staatlich anerkannter Berufs- / Studienabschluss
Ein staatlich anerkannter Berufs- / Studienabschluss liegt vor, wenn dieser
 im Bundesanzeiger eingesehen werden kann oder
 in der Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einstufung
formaler Qualifizierungen in den Deutschen Qualifikationsrahmen unter www.dqr.de gelistet
ist oder
 über das Berufsbildungsgesetz (BBiG, §53), die Handwerksordnung (HWO) oder spezifische
Landesgesetze (z. B. Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz der Länder) geregelt ist oder
 die staatliche Anerkennung aus der Abschlussurkunde ersichtlich ist.
Alle erforderlichen Fachkompetenzen einschließlich Programmeinweisungen und Weiterbildungen
zu Inhalten / Verfahren sind anhand aussagefähiger Unterlagen (Curricula, Studienbücher, Urkunden mit Inhalten und Umfängen, Leistungsnachweise etc.) nachzuweisen.
Staatliche Anerkennung einer Institution der Aus-, Fort- und Weiterbildung (außer Hochschulen)
Es können Qualifizierungsmaßnahmen von Institutionen der Aus-, -Fort,- und Weiterbildung anerkannt werden, die staatlich anerkannte Berufs- und Studienabschlüsse vergeben bzw. die staatlich anerkannt sind, sowie von Berufs- und Fachverbänden und deren Mitgliedern.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Institution der Aus-, Fort- und Weiterbildung als
„staatlich anerkannt“ ist ein von der im jeweiligen Bundesland für das Anerkennungsverfahren
zuständigen Behörde ausgestellter Nachweis. Es sind Angaben dazu sowie zum Geltungszeitraum
der staatlichen Anerkennung auf dem Zeugnis zu vermerken. Weiterhin muss die Institution in einem für die Aus-, Fort- und Weiterbildung relevanten Bereich im Sinne des Leitfadens
Prävention staatlich anerkannt sein, und es dürfen keine sonstigen Gründe gegen eine
Anerkennung sprechen.
Berufs- oder Fachverband
Ein Verband ist dann als Berufs- bzw. Fachverband einzustufen, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
 Eine Eintragung im Vereinsregister als Berufs- / Fachverband ist erfolgt und eine Satzung des
Berufs- / Fachverbandes liegt vor. Hieraus muss sich die von dem Berufs- / Fachverband
vertretene Berufs- / Fachrichtung eindeutig ergeben.
 Aus-, Fort- und Weiterbildung werden in den berufs- / fachspezifischen Bereichen des
Verbandes bzw. deren Mitgliedsorganisationen angeboten und haben Bezug zu den im
jeweiligen Handlungsfeld definierten Kompetenzen.
 Es sprechen keine sonstigen Gründe gegen eine Anerkennung.
Der Verband ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen zu erfüllen und Nachweise auf
Nachfrage vorzulegen.
Qualifikation der Ausbildenden
Grundsätzlich sind die Fachinhalte von ausreichend fachlich qualifiziertem Personal zu
unterrichten. Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind dafür verantwortlich dies
sicherzustellen. Fachwissenschaftliche Inhalte und Kompetenzen in Medizin, Pädagogik, Soziale
Arbeit, Psychologie, Bewegung, Ernährung, Stress- und Stressbewältigung, Sucht,
Forschungsmethoden sowie Statistik sind von einschlägig qualifiziertem Personal mit staatlich
anerkanntem Berufs-/Studienabschluss zu unterrichten. Die Ausbildungsinstitution hat hierfür im
Abschlusszertifikat /
-Zeugnis der Absolventinnen und Absolventen einen entsprechenden Passus aufzuführen (bei
staatlich anerkannten Berufs- / Studienabschlüssen nicht erforderlich).
Vor- und Nachbereitungszeiten
Bei den staatlich anerkannten Berufs- und Studienabschlüssen sind die Vor- und Nachbereitung der fachwissenschaftlichen und fachübergreifenden Module Teil der Ausbildungsinhalte. Sie sind in den Umfängen der fachlichen Mindeststandards enthalten. Auch die Ausgestaltung der ggf. fehlenden Module (max. 40 %) obliegt der Fachlichkeit der jeweiligen Aus-,
Fort- und Weiterbildungsinstitution bzw. des jeweiligen Berufs- und Fachverbands.
Progamm-/Verfahrenseinweisungen
Einweisungen in ein durchzuführendes Programm (standardisiertes Konzept) bzw. in die vorgesehenen Inhalte/Verfahren können sowohl in Präsenz, wie auch als Live-Onlineübertragung durchgeführt werden. Für die Live-Onlineübertragung ist zusätzlich eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, in der die Sicherstellung des Datenschutzes, der technischen Unterstützung sowie
der Qualitätskontrolle bestätigt wird.
2.1.2 Erläuterungen zu den bis zum 30.09.2020 geltenden Kriterien
Bestandsschutz
Kursleitende, die am 30.09.2020 einen oder mehrere Kurse nach den im Leitfaden Prävention bis
zum 30.09.2020 geltenden Regelungen zertifiziert haben, erhalten für das entsprechende Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip eine dauerhafte Anerkennung ihrer Qualifikation. Bei den Entspannungsverfahren wird Bestandsschutz der Anbieterqualifikation im Hinblick auf das einzelne
Verfahren erteilt.
Im Rahmen einer Übergangsregelung können Kursanbietende, die ihre Qualifikation (Berufs- oder
Studienabschluss bzw. nichtformale berufliche Qualifizierung einschließlich Erwerb der evtl. notwendigen Kursleitererfahrung7
) zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 (Ausnahme für
Kursleitererfahrung bis 31.07.2025), abschließen, den Antrag auf Zertifizierung noch bis
31.12.2025 nach den bis 30.09.2020 geltenden Regelungen stellen. Grundlage hierfür ist der
Leitfaden Prävention in der Fassung vom 01.10.2018. Dabei werden Zusatzqualifikationen und
Programmeinweisungen gleichermaßen nach den bis zum 30.09.2020 geltenden Regelungen des
Leitfadens Prävention geprüft8
.
Für den Nachweis der Qualifikation der Kursleitenden sind Unterlagen über eine für das jeweilige
Handlungsfeld und Präventionsprinzip geforderte staatlich anerkannte Grundqualifikation vorzulegen. Hierbei kann es sich um einen Studienabschluss oder eine staatlich anerkannte Berufsausbildung handeln.
Studienabschluss
Um den Nachweis des staatlich anerkannten Studienabschlusses zu erbringen, muss die Abschlussurkunde eingereicht werden, aus welcher die Verleihung des akademischen Grades im jeweiligen Fachgebiet hervorgeht. Bei Verlust der Abschlussurkunde ist eine beglaubigte Zweitschrift einzureichen.
Bei Verleihung des akademischen Grades Magister Artium (M.A.) ist zudem darzulegen, welche
Fächer als Haupt- und Nebenfach belegt wurden (z. B. Nachweis über das Zeugnis). Grundsätzlich ist es möglich, ein Nebenfach eines staatlich anerkannten Studienabschlusses für eine Grundqualifikation aus dem Leitfaden Prävention anzuerkennen und die Inhalte zu berücksichtigen. Die
Möglichkeit der Anerkennung wird durch die Zentrale Prüfstelle Prävention geprüft.
Berufsabschluss
Um den Nachweis eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses zu erbringen, ist stets die Abschlussurkunde bzw. – sofern diese nicht vorhanden ist - das Abschlusszeugnis vorzulegen, aus
welchem die erlangte Berufsbezeichnung hervorgeht. Geht aus den eingereichten Unterlagen die
erlangte Berufsbezeichnung nicht hervor, so ist ein zusätzlicher Nachweis einzureichen (z. B. in
Form eines Bestätigungsschreibens).
Für die Prüfungen von Qualifikationen gemäß Leitfaden Prävention in der Fassung vom
01.10.2018 gilt, dass Berufs- und Studienabschlüsse, die nicht im Leitfaden Prävention genannt
sind, anerkannt werden können, sofern eine inhaltliche Gleichwertigkeit zu einem im Leitfaden
Prävention genannten Berufs- oder Studienabschluss im Rahmen einer Vergleichsprüfung hergestellt werden kann. Die Möglichkeit der Anerkennung wird durch die Zentrale Prüfstelle Prävention
geprüft.
Anerkennung von im Ausland erworbenen Grundqualifikationen
Inhaber ausländischer Berufs- oder Studienabschlüsse haben eine Gleichstellungsanerkennung
durch die zuständigen (behördlichen) Stellen vorzulegen (Informationen z.B. über
www.anabin.kmk.org).
Liegt ein Berufs- oder Studienabschluss aus dem Ausland vor, sind folgende Unterlagen zur Prüfung einzureichen:
 Originalurkunde
 Beglaubigte Übersetzung
 Nachweis über die Gleichstellung mit einem Abschluss aus Deutschland.
Bei den auf europäischer Ebene erworbenen Bachelor- und Masterabschlüssen „Psychology“ und
„Sport Science“ werden keine Gleichstellungsanerkennungen benötigt.
Zusatzqualifikation
Für den Nachweis der Qualifikation der Kursanbietenden sind Unterlagen zur Zusatzqualifikation
im jeweiligen Bereich sowie ggf. zur Einweisung in das durchzuführende Programm vorzulegen.
Zusatzqualifikationen sind spezifische in der Fachwelt anerkannte Fortbildungen. Eine Zusatzqualifikation kann in der Grundqualifikation enthalten sein; dies ist durch aussagefähige Unterlagen nachzuweisen. Zusatzqualifikationen können aber eine fehlende Grundqualifikation nicht ersetzen.
Supervision wird im Rahmen der Zusatzqualifikation anerkannt, wenn sie fester Bestandteil der
Ausbildung ist.
Die Einweisung in das durchzuführende Programm kann in der Zusatzqualifikation enthalten sein;
dies ist durch aussagekräftige Unterlagen zu belegen.

Hier findest du den kompletten Leitfaden:

https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/wp-content/uploads/2023/11/20231122_Leitfaden_Praev_Kap_5_Kritierien_zur_Zertifizierung.pdf

Ich habe bereits bei einem anderen Anbieter Kurse belegt, werden diese angerechnet?

Nein, wir haben leider keine Einsicht in die Qualitätsstandards weiterer Anbieter. Damit du dich für dein Zertifikat qualifizierst, musst du alle Kurse bei uns absolviert haben.

Deine Zukunft mit yogalizenz.de

Wie geht es danach weiter?

Wir, YogaLizenz.de, sind ein wachsender Anbieter für online Kurse. Unser Ziel ist es die bestmögliche Ausbildungschancen im Bereich Yoga, Entspannung, Ernährung für unsere Teilnehmer zu entwickeln.

Aktuell bieten wir alle notwendigen Kurse an, damit du dein Abschluss als Yoga Lehrer (200h) bei uns absolvieren kannst.

Wir arbeiten bereits an weiteren Kursen um dir auch nach erfolgreichem Abschluss weitere, interessante Inhalte näher zu bringen.

Eines unsere Ziele ist es für unsere Kunden eine modulare 500h Stunden online Yoga Lehrer Ausbildung anzubieten.

Wir freuen uns bereits sehr mit dir gemeinsam wachsen zu können und das Wissen alter Traditionen mit dir und vielen weiteren Teilnehmern nachhaltig vermitteln zu können.